Zurück
Antrag der Fa. Vorberg auf Betriebserweiterung
Stellungnahme vom 27.11.2002
Über das Einvernehmen der Gemeinde gemäß § 36 Abs. 1 Baugesetzbuch ist zu entscheiden.
Nach der Auswertung der verschiedenen Rechtsgutachten zu diesem speziellen Fall und den zwei Anhörungen in der Sache ergibt sich für uns folgendes Bild:
§ 36 Abs.1 fragt nach den Belangen der örtlichen Bauleitplanung, das Einvernehmen darf nur aus den sich aus § 34 ergebenden Gründen versagt werden.
Vielfach wurde die Situation so dargestellt, als hätten wir keine andere Wahl als dem Antrag des StUA zu entsprechen und unser Einvernehmen zu erteilen.
Wir sind gefragt, weil weder der Gesetzgeber noch der R.P. in Arnsberg, vertreten durch das StUA, die örtlichen Gegebenheiten kennt. Wir sehen unsere Aufgabe darin, unsere Pläne und örtlichen Kenntnisse in die Entscheidung einfließen zu lassen. Wir verweisen auch auf die Vorlage der Verwaltung aus 1999 zu einer Bauvoranfrage bezüglich des Schustergeländes für eine derartige Nutzung, in der uns die Ablehnung vorgeschlagen wurde.
§ 34 fragt, ob das Vorhaben sich in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt, ob die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse gewahrt bleiben.
Ist der Betrieb aus Gründen des Wohls der Allgemeinheit dort erforderlich?
Ist das Einvernehmen unter Würdigung nachbarschaftlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen zu erteilen?
Unsere Antwort:
Städtebaulich muß mit einer negativen Änderung des Gebietscharaktes gerechnet werden, aus einem Gewerbegebiet droht ein Industriegebiet zu werden, d.h. öffentliche Belange sprechen gegen die Erteilung des Einvernehmens. Auch nachbarliche Belange sprechen gegen das Einvernehmen.
§ 8 der Baunutzungsverordnung, mit dem das StUA die Genehmigung durchsetzen will, definiert für ein Gewerbegebiet “die Unterbringung von nicht erheblich belästigenden Gewerbebetrieben“. Unter III heißt es: Auch die Festsetzung eines Gewerbegebietes hat stets nachbarschützenden Charakter
Rüchblickend muß man feststellen, dass wir als Stadt einen Fehler gemacht haben. Wir haben das Gewerbegebiet zu nah an die Wohngebiete gelegt. Der alte Bebauungsplan für das westliche Wohngebiet wurde im Zuge gerichtlicher Auseinandersetzungen mit der Fa. GRS vom Verwaltungsgericht für ungültig erklärt. Das unterstreicht die kritische Lage des Gewerbegebietes.
Wenn wir jetzt nicht das Äußerste tun, um die Nachbarn ( Wohngebiet, Kindergarten, Beschäftigte in den Betrieben und die ansässigen Firmen) zu schützen, verdienen wir zu Recht harsche Kritik der Herdecker Bevölkerung.
Nach den Erfahrungen der letzten Jahre können wir von einer Rücksichtnahme der Fa. Vorberg nicht ausgehen. Zusagen und Auflagen wurden zu oft nicht eingehalten. Das Störpotential ist erheblich. Wir verweisen auf die Ordnungsverfügung des StUA.
Auch die vom StUA erwogene Genehmigung würde wieder Auflagen enthalten, deren Einhaltung in keiner Weise gewährleistet sind.
Wie wir vom StUA erfahren und in vergangenen Jahren erlebt haben, können wir auch in Zukunft nicht davon ausgehen, dass das StUA in der Lage sein wird, effektive Kontrollen durchzuführen, dazu fehlt das Fachpersonal.
Angesichts dieser Lage sehen wir hier nicht nur die Notwendigkeit das Einvernehmen zu verweigern, sondern sogar einen dringenden Sanierungsbedarf in der Art, dass wir uns intensiv darum bemühen, die Firma Vorberg in ein Industriegebiet auszusiedeln, um die bestehenden Konflikte endgültig zu beseitigen.
Ludger Sauerwald
| Nähere Informationen/Kontakt: | |
|
|
Anfragen zum Hearing zum Genehmigungsantrag |